Mindestlohn für GebäudereinigerSeit 1. März 2008 gelten für das Gebäudereinigerhandwerk die im Mindestlohntarifvertrag vereinbarten zwei tätigkeitsbezogenen Mindestlöhne. Danach wird nach Tarifgebiet Ost und Tarifgebiet West unterschieden. Es gelten für Lohngruppe 1 ein Mindestlohn von 6,58 Euro (Ost) und 8,15 Euro (West), für Lohngruppe 6 eine Spanne von 7,84 bis 8,34 Euro (Ost) sowie 10,80 Euro (West).
Firmen, die nachfolgend aufgezählte Tätigkeiten anbieten, sind daran gebunden:
- Reinigung, pflegende und schützende Nachbehandlung von Außenbauteilen an Bauwerken aller Art
- Reinigung, pflegende und schützende Behandlung von Innenbauteilen an Bauwerken aller Art, von Gebäudeeinrichtungen, haustechnischen Anlagen sowie von Raumausstattungen und Verglasungen,
- Reinigung und Pflege von maschinellen Einrichtungen sowie Beseitigung von Produktionsrückständen
- Reinigung und Pflege von Verkehrsmitteln, von Verkehrsanlagen und -einrichtungen sowie von Beleuchtungsanlagen,
- Reinigung von Verkehrs- und Freiflächen einschließlich der Durchführung des Winterdienstes,
- Durchführung von Dekontaminationsmaßnahmen,
- Durchführung von Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen sowie von
- Durchführung von Arbeiten der Raumhygiene.
Der Geltungszeitraum der Verordnung ist bis 30.09.2009 befristet.
weiteres zu Tarifverträgen im Gebäudereiniger-Handwerk bei http://www.gebaeudereiniger.de/286.html Quelle u.a. http: www.gebaeudereiniger.de |