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Mindestlohn für Gebäudereiniger

Seit 1. März 2008 gelten für das Gebäudereinigerhandwerk die im Mindestlohntarifvertrag vereinbarten zwei tätigkeitsbezogenen Mindestlöhne.
Danach wird nach Tarifgebiet Ost und Tarifgebiet West unterschieden. Es gelten für Lohngruppe 1 ein Mindestlohn von 6,58 Euro (Ost) und 8,15 Euro (West), für Lohngruppe 6 eine Spanne von 7,84 bis 8,34 Euro (Ost) sowie 10,80 Euro (West).

Firmen, die nachfolgend aufgezählte Tätigkeiten anbieten, sind daran gebunden:

  • Reinigung, pflegende und schützende Nachbehandlung von Außenbauteilen an Bauwerken aller Art
  • Reinigung, pflegende und schützende Behandlung von Innenbauteilen an Bauwerken aller Art, von Gebäudeeinrichtungen, haustechnischen Anlagen sowie von Raumausstattungen und Verglasungen,
  • Reinigung und Pflege von maschinellen Einrichtungen sowie Beseitigung von Produktionsrückständen
  • Reinigung und Pflege von Verkehrsmitteln, von Verkehrsanlagen und -einrichtungen sowie von Beleuchtungsanlagen,
  • Reinigung von Verkehrs- und Freiflächen einschließlich der Durchführung des Winterdienstes,
  • Durchführung von Dekontaminationsmaßnahmen,
  • Durchführung von Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen sowie von
  • Durchführung von Arbeiten der Raumhygiene.

Der Geltungszeitraum der Verordnung ist bis 30.09.2009 befristet.

weiteres zu Tarifverträgen im Gebäudereiniger-Handwerk bei http://www.gebaeudereiniger.de/286.html


Quelle u.a. http: www.gebaeudereiniger.de